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Praktische Aspekte des formellen Untersuchungshaftrechts nach Schweizerischer Srafprozessordnung
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Was ist judocu?
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.staempfliverlag.com/judocu.
Das formelle Untersuchungshaftrecht regelt die Kompetenzen und das Verfahren der Haftanordnung (Art. 224–226 StPO) und der Haftüberprüfung (Art. 227 f. StPO) sowie das haftrelevante Rechtsmittelrecht (Art. 222 StPO). Die Schweizerische Strafprozessordnung widmet diesem praxisrelevanten Rechtsbereich bloss sechs Artikel, weshalb sich eine monografische Aufarbeitung des Haftverfahrensrechts aufdrängt. Dies gilt umso mehr, als die mittlerweile reichhaltig vorhandene Gerichtspraxis noch längst nicht sämtliche Problemstellungen erkannt, geschweige denn gelöst hat. Das vorliegende Werk setzt sich mit den verschiedenen verfahrensrechtlichen Fragen auseinander, um so dem Praktiker wertvolle Hilfestellung im Umgang mit dem formellen Haftrecht zu bieten.