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Nicolas von Werdt

Die Beschwerde in Zivilsachen

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Am Anfang stand die Idee der «Einheitsbeschwerde». Indes: Die prozessuale Vielfalt allein der «Beschwerde in Zivilsachen» im Sinne der Art. 72-77 BGG ist beeindruckend; richtigerweise müsste von «Beschwerden in Zivilsachen» gesprochen werden. Das Prozessieren vor Bundesgericht ist unter dem Bundesgerichtsgesetz nicht einfacher geworden. Dieses Handbuch bietet Grundlagen für die Beurteilung, ob und in welchem Rahmen im konkreten Fall die «Beschwerde in Zivilsachen» gegen einen anzufechtenden Entscheid gegeben ist. Sodann liefert es Hinweise hauptsächlich formeller Natur für die Abfassung der Beschwerdeschrift. In individuellen Kapiteln stellt der Autor vom Anfechtungsobjekt abhängige Verfahrensbesonderheiten vor, nämlich für die Beschwerde gegen Entscheide über eine vorsorgliche Massnahme, die Beschwerde gegen nationale und internationale Schiedsentscheide, die Rechtsverweigerungs- bzw. Rechtsverzögerungsbeschwerde sowie für die subsidiäre Verfassungsbeschwerde. Sodann behandelt der Autor die gebräuchlichsten Verfassungsrügen. Daraus kann der Beschwerdeführer Erkenntnisse vorab für seine Prozesschancenbeurteilung, aber auch für seine Beschwerde selbst, ableiten.
Das Handbuch soll auch der im vorinstanzlichen Verfahren obsiegenden und vor Bundesgericht in aller Regel unfreiwillig als Beschwerdegegnerin befassten Partei dienlich sein, um den vorinstanzlich erfochtenen Erfolg bewahren zu können.

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Hans-Joachim Hess

Produktesicherheitsgesetz

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Mit dem Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG) und dem revidierten Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG) sollen ab 1. Juli 2010 verschärfte technische Sicherheitsanforderungen für die Vermarktung von Produkten sowie das sogenannte «Cassis-de-Dijon» Prinzip für bestimmte Importe aus der EU und dem EWR eingeführt werden.

Der Praxiskommentar

· erläutert systematisch die einzelnen Gesetzesartikel des PrSG;

· zeigt die Unterschiede zum THG auf und beschreibt das Verhältnis zum neuen EU-«Binnenmarktpaket» (New Approach) im Zusammenhang mit der Vermarktung, Akkreditierung und Marktüberwachung von Produkten in Europa;

· stellt die Abgrenzung zum Produktehaftpflichtgesetz (PrHG) dar;

· behandelt anhand von praxisbezogenen Beiträgen, Fallbeispielen, Checklisten und Grafiken die betriebsorganisatorischen Massnahmen. Informiert über Vorkehrungen zur Produktbeobachtung, Warnung und Rückruf;

· geht auf die produktbegleitende Technische Dokumentation sowie auf die Gestaltung und Platzierung von Warn- und Sicherheitshinweisen ein.


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